HS 308 — Aquatic invertebrates other than crustaceans and molluscs, live, fresh, chilled, frozen, dried, salted or in brine; smoked aquatic invertebrates other than crustaceans and molluscs, whether or not cooked before or during the smoking process
Position des Harmonisierten Systems · Kapitel 03 Fische und Krebstiere
HS-Code
4-stellige Position
Kapitel 03
Kapitel 03 Fische und Krebstiere
Typischer Zollsatz
Nach Unterposition & Markt
Was diese Position umfasst
Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet oder geräuchert.
Einreihungshinweise
Art und Form (lebend, frisch, filetiert) bestimmen die Einreihung; verarbeiteter Fisch fällt in Kap. 16.
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Häufig gestellte Fragen zu HS 308
Was ist HS 308?
Aquatic invertebrates other than crustaceans and molluscs, live, fresh, chilled, frozen, dried, salted or in brine; smoked aquatic invertebrates other than crustaceans and molluscs, whether or not cooked before or during the smoking process ist eine 4-stellige Position des Harmonisierten Systems (HS) in Kapitel 03 (Fische und Krebstiere). Sie fasst Waren vor den nationalen 6-stelligen Unterpositionen zusammen.
Welche Waren werden in HS 308 eingereiht?
Aquatic invertebrates other than crustaceans and molluscs, live, fresh, chilled, frozen, dried, salted or in brine; smoked aquatic invertebrates other than crustaceans and molluscs, whether or not cooked before or during the smoking process erfasst die von dieser Position beschriebenen Waren. Zur Einreihung eines konkreten Gutes ist die 6-stellige HS-Unterposition maßgeblich, da Sätze und Regeln auf Unterpositionsebene gelten.
Wie ermittle ich den Einfuhrzoll für Waren der HS 308?
Ermitteln Sie die 6-stellige Unterposition für Ihre Ware und prüfen Sie den MFN-Satz sowie etwaige Präferenzsätze für Ihren Zielmarkt (z. B. China, die USA, die EU). Die Länderseiten von 169e listen die Sätze je HS-Kapitel.
Worauf ist bei der Einreihung von Waren der HS 308 zu achten?
Art und Form (lebend, frisch, filetiert) bestimmen die Einreihung; verarbeiteter Fisch fällt in Kap. 16.